Informationen zur “Corona-Pandemie” – Stand: 10.05.2020

An die Mitgliedsvereine im Eissportverband Baden-Württemberg:

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

in den letzten Tagen wurden vermehrt Anfragen an den EBW herangetragen, wann bzw. wie die Vereine ihren Trainingsbetrieb wieder aufnahmen können. Zwar sind im Moment alle Hallen in Baden-Württemberg abgetaut. Einige Vereine bieten auch über Sommer Trainingsmaßnahmen an oder bereiten sich frühzeitig auf die neue Saison vor.

Ich nehme dies zum Anlass, allen Vereinen den aktuellen Sachstand in diesem Rundbrief aufzuzeigen.

Rechtliche Grundlage der Einschränkungen ist und bleibt die sogenannte “Corona-Verordnung”.

Am 10. Mai 2020 trat die “Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten)” in Kraft. Diese ist dieser Mail als Anhang beigefügt.

In dieser Verordnung sind die Bedingungen aufgeführt, die für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs gelten. Grundsätzlich ist es also ab sofort wieder möglich, sportliche Angebote über den Verein zu machen – zunächst allerdings nur im Freien:

(Geschlossene Räume, wie Sporthallen, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken weiterhin nicht genutzt werden.) Wir raten dringend, dass Sie sich vor Ort mit den Ordnungsbehörden abstimmen, ob die von Ihnen angedachte Umsetzung der Verordnung auch tatsächlich den Vorgaben entspricht.

Für den Leistungssportbereich wurden gesonderte Regeln erlassen. Diese gelten für Bundes- und Landeskaderathlet*innen und Bundesligamannschaften aller Sportarten (bis zur 3. Liga) Hier wurden unter Einbindung der Spitzenverbände Konzeptionen erarbeitet, die es ermöglichen sollen, den Trainingsbetrieb auch wieder in den Hallen zu ermöglichen. Hier rechnen wir damit, in den nächsten Tagen positive Entscheidungen zu bekommen – dies betrifft zunächst nur die Bundes- und Landesleistungszentren.

Ich hoffe, diese Informationen waren Ihnen hilfreich. Auf den Homepages des Kultusministeriums (https://km-bw.de/,Lde/Startseite) und insbesondere des Landessportverbandes Baden-Württemberg (https://www.lsvbw.de/coronavirus/) finden Sie weitergehende Informationen und auch Links zu den einschlägigen Verordnungen.

Stand: 10.05.2020:

60_PM_MP_Achte_Anpassung_der_Corona-Verordnung 2020-05-09_Achte_Verordnung_der_Landesregierung_zur_Aenderung_der_Corona… 200507_SM_CoronaVO_Spitzensport_konsolidierte-Fassung

Abschließend ein persönliches Wort: Die Corona-Pandemie hat unsere gesamte Gesellschaft unvermittelt und vor allem unvorbereitet getroffen . Die weitreichenden Auswirkungen und Konsequenzen der Pandemie werden erst langsam offenbar. Es ist uns allen gelungen, Verhältnisse zu vermeiden, wie wir sie in vielen unserer Nachbarländer in den Medien gesehen haben. Lassen Sie uns diesen Erfolg nicht leichtfertig aus Spiel setzen! Die Pandemie und die damit verbundenen Gefahren werden erst dann überwunden sein, wenn wirksame Impfstoffe und Medikamente einsatzbereit sind – und das wird noch dauern. Auch ich bin für die Öffnung des Sports – aber bitte schrittweise und mit Augenmaß. Die Hygienevorschriften und Abstandsregeln sind kein Gängelungsinstrument sondern die Grundlage für unser aller verantwortungsvolles Handeln. Vor diesem Hintergrund werde ich mich weiterhin bei unseren Ansprechpartnern dafür einsetzen, die Öffnung voranzutreiben. Für Ihre Unterstützung dabei danke ich Ihnen.

Ihnen allen herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.

Roland Hocker

Präsident

Eissportverband Baden-Württemberg